[sage] Verschlüsselung im Ausland
Andreas Röhler
andreas.roehler at online.de
Fri Oct 15 20:03:32 CEST 2010
Am 15.10.2010 18:34, schrieb Rainer May:
> On 10/15/2010 05:56 PM, Andreas Röhler wrote:
>
>> A Lander dass haben "back doors" per gesetz in ISPS = Britain,
>>
>>>> Deutschland usw.
>>>>
>> Was sich auch daran erkennen läßt, daß diese Bezeichnung strafbar wäre.
>> Kennt jemand die berühmte Unterscheidung zwischen einer
>> Meinungsäußerung (die frei ist)
>> und einer (falschen) Tatsachenbehauptung?
>>
> Welche falsche Tatsachenbehauptung? Gesetzlich vorgeschriebene
> Schnüffel-Boxen bei ISPs? SINA-Boxes, anyone?
>
> Dass das nur ganz am Rande mit der Frage des OP zusammenhängt, steht auf
>
Ja und nein. In den letzten zwanzig Jahren ist auf rechtlichem Gebiet
etwas passiert, das immer absurdere Züge annimmt.
Die Rechts(Technik) versucht, mit immer detaillierteren Vorschriften
etwas in den Griff zu bekommen, das sich
dem Rahmen entzogen hat, innerhalb dessen Gesetze gelten können - dem
nationalstaatlichen zB.
> einem anderen Blatt.
>
> Rainer
>
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